Häufige Kritik und Vorurteile gegen BOI
Die BOI-Implantation ist ein
modernes und auch extremes Verfahren. Und in Deutschland noch
relativ unbekannt. So etwas ruft natürlich auch
viele Kritiker auf den Plan.
Erstens wird oft behauptet: BOI-Implantate halten nicht
Langzeitergebnisse aus
Frankreich belegen, dass nach 10 bis 20 Jahren 90% der Implantate noch voll in
Funktion sind (siehe auch Scortecci, Mitsch,
Benner 2001. Ergebnisse aus unserer
Klinik zeigen nach 5 Jahren ca. 98 % Erfolg. Und zwar bei extremer
Ausgangslage.
Zweitens heißt es: Man
kann BOI-Implantate nicht mehr entfernen
Das widerspricht nicht nur
dem ersten Kritikpunkt, sondern ist auch
sehr theoretisch. Man möge einen Grund nennen,
weshalb ein gut eingewachsenes Implantat entfernt werden soll. Die nicht einheilenden 1-2%
gehen in der Frühphase von allein verloren und können gut ersetzt werden. In den BOI-Lehrbüchern sind
Techniken zum schonenden Entfernen von BOI beschrieben.
Drittens: BOI sind
riskant und gefährlichDie Technik ist kompliziert
und es braucht für den Zahnarzt viel chirurgische und prothetische Erfahrung. In der Hand des Anfängers,
des Ungeübten und des Gelegenheitsimplantologen können BOI-Implantate zu einem Problem werden. Zum Vergleich würde niemand
auf die Idee kommen ohne mehrjähriges Training und ohne Übung und Routine, z.B.
ein Passagierflugzeug zu fliegen, eine Computerschaltzentrale zu bedienen oder
Formel-1-Rennen zu fahren.
Viertens: Die Unikliniken sind dagegen, weil es eine
Außenseitermethode seiManche ja; an den
Unikliniken von z.B. Paris, Nizza, Belgrad, usw. ist BOI Teil der Ausbildung
und Forschung. Die Uni Köln hat klar gestellt, dass BOI ein anerkanntes Verfahren der Schulmedizin ist, gleichwertig
mit anderen Implantaten. Vor ca. 15 Jahren haben fast
alle deutschen Unikliniken die Zahnimplantate überhaupt als Scharlatanerie
erklärt.
Viele Universitäten erkennen nur die Implantate an, deren Herstellerfirmen Forschungsgelder zur Verfügung stellen. Das ist auch ein Lobby-Problem. Die erbitterten BOI-Feinde sind die Unikliniken Erlangen (Prothetik), Mainz, Homburg/Saar, die Implantatgesellschaft DGI, die DKV Versicherung, Marien- und Katharinenhospital Stuttgart und v.a., auch niedergelassene Kieferchirurgen, die an Knochenverpflanzungen viel Geld verdienen. Hierzu bitten wir um evtl.
Berichtigungen. Die Vielzahl und die emotionale Heftigkeit der Kritiken ist aber auch ein gutes Zeichen dafür, dass die BOI-Implantat-Technik ein sehr gefragtes Verfahren ist.
BOI-Implantate und die Vorteile der Anwendung
Nach mehr als 3-jährigem Rechtsstreit bewertet Oberlandesgericht München die Argumente gegen BOI-Implantate als haltlos. BOI-Implantate sind nach der Entscheidung des Gerichts nicht zu beanstanden und in vielen Fällen mit Vorteil & an Stelle von Schraubenimplantaten einsetzbar.
Nach mehr als 3-jährigem Rechtsstreit vor dem OLG München sorgt ein Urteil nun für Klarheit. Die Aussagen des langjährigen DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie) - Präsidenten Dr. Sebastian Schmidinger zu einem der Ihde-Produkte (BOI-Implantate) sind nachweislich falsch.
Dr. Schmidinger hatte in einem Artikel in der ZZI 2/2004 (Zeitschrift für zahnärztliche Implantologie) u.a. folgende „Argumente“ gegen die Verwendung von BOI-Implantaten aufgestellt:
- BOI-Implantate haben eine zu dünne Schleimhautdurchtrittsstelle
- Der operative Eingriff beim Setzen der BOI-Implantate ist unverhältnismäßig groß und es besteht ein Verletzungsrisiko
- BOI-Implantate sind „riskant“
- BOI-Implantate ziehen im Falle des Verlusts erhebliche Schäden am Lagergewebe nach sich
- Die Implantate entsprechen nicht mehr dem Standard
Das Gericht ist in allen Punkten dem Sachverständigen-Gutachten des Prof. Dr. Dr. Schmelzle, Hamburg, gefolgt, wonach die Äußerungen des inzwischen aus dem Amt geschiedenen Dr. Schmidinger abwegig und nicht nachvollziehbar sei. Im Gutachten sowie im Rahmen des Prozesses selber wurde sehr deutlich festgestellt, dass:
- die dünne Schleimhautdurchtrittsstelle eine gute Infektionsprophylaxe darstellt und dass zudem der komplett polierte Schaft antibakteriell wirkt.
- die alternativ zu BOI-Implantaten durchzuführende Knochenaufbau-Operation wesentlich invasiver ist, als die BOI-Implantation, wobei der Knochenaufbau oft nicht nur Schäden im Kieferbereich, sondern auch Kollateralschäden an der Entnahmestelle verursacht. Ferner folgte das Gericht der Argumentation, dass kein erhöhtes Verletzungsrisiko bestehe. Der geübte Operateur kann mit den Fräsern umgehen. Solche Fräsen finden auch bei anderen Eingriffen im Mundbereich Verwendung.
- kein erhöhtes Risiko bei der Implantation mit BOI-Implantaten besteht
- auch bei Verlusten herkömmlicher Implantate, insbesondere über die lange Nutzungsdauer des Implantats ein horizontaler Knochenverlust einhergeht.
- BOI-Implantate absolut dem Standard entsprechen und gegenüber den Schraubenimplantaten teilweise erhebliche Vorteile besitzen; z.B. ersparen sie unerwünschte und riskante Knochenaufbauten und Einheilzeiten.
- es ferner nicht stimmt, dass BOI-Implantate gegen Grundprinzipien der medizinischen Behandlung verstoßen. Richtig ist vielmehr, dass sehr viel wissenschaftliches Erkenntnismaterial zu Gunsten dieser Implantate und der Methode spricht. BOI-Implantate berücksichtigen mehr als Schraubenimplantate sie „Prinzipien der Knochenfrakturheilung“ (AO Principles). Deswegen können sie auch in sicherer Sofortbelastung eingesetzt werden, so wie Osteosynthesematerialien (Osteosynthese = operative Versorgung von Knochenbrüchen und anderen Knochenverletzungen) auch.
Wiederholt berief sich Herr Dr. Schmidinger darauf, dass Vertreter anderer Lehrstühle, diese Argumente anders beurteilen würden. Insbesondere zu Punkt 1. und 2. wurden Argumente gebracht, die nach Gutachten klar widerlegt werden konnten. Das Gericht war daher nicht überzeugt und sah die fraglichen Äußerungen als unwissenschaftlich an.
Der Verlag musste die Verbreitung der Schmidingerschen Behauptungen zurückziehen, die insbesondere in der „Zeitschrift für zahnärztliche Implantologie“ (ZZI), einer Publikation des Deutschen Ärzteverlages, veröffentlicht wurden. Die ZZI,- ein unter dem Diktat mehrerer BOI-Konkurrenten stehende Zeitschrift-, hat nun ihrerseits einen noch schwereren Stand. Die Verlagsleitung ist der Ansicht, dass sie sich auf die Beiträge ihrer Redakteure und „renommierter Autoren“ verlassen muss. Dies sieht das Gericht bislang anders und verlangt Nachweise dafür, dass der Verlag Richtigkeitskontrollen durchführt. Die Nachweisführung wird für den Verlag schwer. Er hat nicht nur hinsichtlich des Schmidinger-Artikels aus 2004, sondern auch hinsichtlich der Artikel von Tetsch (2006) und Neukam (2006) Unterlassungserklärungen abgegeben, die die weitere Verbreitung der drei Artikel unter Strafe stellen. Nunmehr steht der Verlag mit dem Rücken zur Wand.
Bereits jetzt steht fest, dass die ZZI kein regelrechtes Peer-review (ein Verfahren zur Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten) durchführt und Beiträge bestimmter Autoren grundsätzlich und ohne Prüfung „durchfallen“ lässt, oder das Review jahrelang hinauszögert um unerwünschte Meinungen und unerwünschte wissenschaftliche Ergebnisse zu unterdrücken. Dieses Vorgehen funktionierte auf der Basis der so genannten „Amigo-Strukturen“. Sie wurden wohl nach bayerischem Vorbild von Schmidinger selbst aufgebaut. Dr. Schmidinger, der nun schon zum zweiten Mal schwer verurteilt wurde, wurde zwischenzeitlich die eigenständige Kontrolle der Redaktion entzogen, Prof. Wagner als Schriftleiter wurde abgelöst.
In der gesamten Affäre um die BOI-Implantate kommen immer wieder die gleichen „Akteure“ zum Einsatz. Der von seinem Lehrstuhl in Mainz unehrenhafte entlassene Professor Tetsch (Straumann), sein Nachfolger Prof. Wagner (Straumann), Professor Daniel Buser (Bern, Straumann) und Dr. Schmidinger.
Der deutsche Ärzte-Verlag hat damit die Brandstifter mitten im Hause und die ZZI muss sich unter anderem die Vorwürfe der „Unwissenschaftlichkeit“, der „mangelnden Fairness“, der „fehlenden Objektivität“ und der „fehlenden Ausgewogenheit“ gefallen lassen, - wohl das Schlimmste, was einem Verlag passieren kann. Die „ZZI“ entspricht nach drei solchen Falschveröffentlichungen nicht dem Standard einer wissenschaftlichen Zeitschrift und ist wissenschaftlich gesehen für lange Zeit „out“.
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